Es gilt das gesprochene Wort

Düsseldorf, 9. Mai 2007

Es gilt das gesprochene Wort

 

Statement von Dr. Frank Johannes Hensel, Vorsitzender der Arbeitsgruppe

„Armut und Sozialberichterstattung“ der Freien Wohlfahrtspflege

von Nordrhein-Westfalen, vor der Landespressekonferenz am

9. Mai 2007 zum Thema Armen eine Stimme geben


Meine sehr geehrten Damen und Herren,


herzlichen Dank für die Einladung; schön, dass ich die Möglichkeit habe, Ihnen als Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Armut und Sozialberichterstattung“ der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen das achte Kapitel des Landessozialberichts, das den Titel Armen eine Stimme geben trägt, besonders ans Herz zu legen.

Eben hat Minister Laumann den Landessozialbericht der Öffentlichkeit vorgestellt. Ich spreche nun im Namen der Freien Wohlfahrtspflege – das ist die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas, deren Kölner Diözesanverband ich leiten darf, der Paritätische Wohlfahrtsverband, das Rote Kreuz, die Diakonie und die Jüdische Kultusgemeinde. Wir stehen ein für einen Teil des Landessozialberichts, das Kapitel 8, und haben den Selbstanspruch, etwas Besonderes, Eigenes und sehr Machbares über arme und ausgegrenzte Menschen in Nordrhein-Westfalen sagen zu können und diesen Menschen damit eine Stimme zu geben.

Als Mitgestalter des Sozialstaats verstehen sich die Wohlfahrtsverbände als Anwälte für sozial Benachteiligte und auch als kritischer Partner politisch Verantwortlicher. Wir konnten und haben unseren Beitrag Armen eine Stimme geben in alleiniger Verantwortung gestaltet. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Minister Laumann und seinem Ministerium dafür, dass unser Beitrag unverändert und unzensiert als Kapitel in den Sozialbericht des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen ist. Durch das ehrliche Zusammentragen der Sichten und Ansichten von Ministerium, Kommunen und Freier Wohlfahrtspflege hat der Landessozialbericht eine große Qualität. Er ist akkurat und aufrichtig. Die Freie Wohlfahrtspflege hat ihren Beitrag zum Landessozialbericht unter den Titel Armen eine Stimme geben gestellt. Dieser Titel ist Programm und steht für den von uns gewählten methodischen Ansatz. Unser Ziel war es nicht, noch einmal zusätzlich Daten und Fakten zu erheben; da verlassen wir uns gerne auf die gute Arbeit des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik. Unser Ziel war und ist es, Einblick in die Sorgen und die Not armer und benachteiligter Mitmenschen zu geben. Unsere unmittelbare Berührung mit der Lebenswirklichkeit dieser Menschen drängt und legitimiert uns dazu. Wir wollen Menschen und Schicksalen hinter den Zahlen Gehör verschaffen, deren Geschichten ansonsten nur selten im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit stehen. Wir haben keine Patentrezepte, aber Ideen und Lösungsvorschläge, was politisch gegen die zunehmende Verarmung immer weiterer Bevölkerungskreise getan werden kann und muss – auch hier in NRW. Deshalb sitzen wir

hier, dafür treten wir ein. Wenn Sie in das achte Kapitel des Landessozialberichts hineinschauen, den Teil der Freien Wohlfahrtspflege, dann sehen Sie, dass im Mittelpunkt 24 Fallbeispiele stehen: Gesichter von Armut, so, wie sie uns heute in NRW begegnen. Diese Fallbeispiele verdanken wir den authentischen Schilderungen von Betroffenen. Ihre Geschichte und ihre Geschichten wurden von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern vor Ort für den Landessozialbericht gesammelt und aufbereitet. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, dass und wie Menschen auch heute durch das vermeintlich dichte soziale Netz fallen, weil sie jeden Tag ganz unmittelbar mit Armut in Nordrhein-Westfalen konfrontiert sind: in Wärmestuben und Suppenküchen, in Sozialkaufhäusern und auf dem Straßenstrich. Aber eben längst nicht mehr nur dort, sondern immer mehr auch in scheinbar mittelständischen Kindertagesstätten, Schulhöfen, Betrieben und Pfarrgemeinden. Armut in NRW ist heute ganz normal! Bei uns ist eine Sozialarbeiterin, Claudia Nobis, die bereits seit vielen Jahren mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen im Kölner Bahnhofsmilieu arbeitet, und zwar in Projekten, die von der „Auf Achse gGmbH“ getragen werden – einer dem Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossenen Organisation. Frau Nobis kann im Anschluss, wenn Sie es wünschen, ein Fallbeispiel aus dem Berichtsteil der Freien Wohlfahrtspflege vorstellen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte auf die sozialpolitischen Lösungsvorschläge eingehen, die die Freie Wohlfahrtspflege in ihrem Berichtsteil im Anschluss an jede Fallschilderung aufgenommen hat. Es genügt ja nicht, bei der Betrachtung des Sachstands, des Einzelschicksals stehen zu bleiben. Menschen und insbesondere Verantwortungsträger in Politik und Gesellschaft können und wollen ja oft Armut und Ausgrenzung bekämpfen oder besser noch verhindern. Diese Kräfte möchten wir stärken – etwa durch ein ehrliches Miteinanderringen und gute Vorschläge.

Drei Punkte sind aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege jetzt besonders dringlich:

1) Kinderarmut bekämpfen!

Dass wir überhaupt über Kinderarmut in Nordrhein-Westfalen sprechen müssen, ist ein Skandal! Ein Skandal, der uns teuer zu stehen kommen wird. Armut vermindert derzeit die Teilhabechancen von rund 1,9 Millionen auf Sozialhilfeniveau lebenden Kindern in Deutschland – darunter 825.000 Kinder und Jugendliche aus NRW, die in einem einkommensarmen Haushalt leben. In einem einkommensarmen Haushalt zu leben, bedeutet, dass für ein zehnjähriges Kind im Monat insgesamt 207 Euro für Lebensmittel, Kleidung, Schuhe, anteilige Strom- und Ansparkosten für Haushaltsgegenstände, Gesundheitspflege, Bildung, Kultur und Freizeit zur Verfügung stehen.

Teilt man dieses Geld auf und folgt den zugrunde liegenden Rechenbeispielen für den so genannten „Regelsatz“, so bleiben rund 2,55 Euro pro Tag für Lebensmittel – obschon die Deutsche Gesellschaft für Ernährung jüngst vorgerechnet hat, dass gesundes Essen für ein zehnjähriges Kind eigentlich 1,34 Euro mehr kostet. Mit 3,65 Euro pro Monat glaubt der Regelsatz wachstumsgerechte Kinderschuhe finanzieren zu können, vom Stiefel über die Sandale bis zum Fußballschuh. 1,36 Euro im Monat sollen für Freizeitaktivitäten genügen, die einem Zehnjährigen eine angemessene Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ermöglichen – also für Kino, Zoo, Musikschule. Für Bücher, Software und Ausleihgebühren stehen 11,44 Euro im Monat zur Verfügung; für Schreibwaren und Zeichenmaterial 1,33 Euro. Weitere Ausgaben für Bildung sind im Regelsatz nicht vorgesehen. Die Armutsrisiko-Quote von Kindern und Jugendlichen liegt aktuell bei 24,5 Prozent. Fast jedes vierte Kind in NRW ist betroffen! Deshalb muss dringend dafür Sorge getragen werden, dass Familien mit niedrigem Einkommen und insbesondere Kinder bessere Möglichkeiten erhalten, am sozialen und kulturellen Leben in den Kommunen teilzuhaben – etwa in einem Sportverein mitzumachen, ins Schwimmbad zu gehen, mal einen Kinobesuch oder eine kindgerechte Theateraufführung zu erleben. Einige Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen geben inzwischen so genannte Pässe oder Cards aus, die es armen Menschen ermöglichen, Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten verbilligt oder kostenfrei wahrzunehmen. Eine gute und wichtige Initiative der Kommunen – aber grundsätzliche Vereinbarungen hierzu gibt es nicht. Das steht aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege der Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse für arme Menschen in Nordrhein-Westfalen entgegen.

·  Deshalb appellieren wir an die Kommunen und ihre Spitzenverbände, generell für einkommensarme Menschen Bildungs- oder Teilhabepässe einzuführen, die eine vergünstigte Teilnahme an Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten ermöglichen, und hierzu würdige Standards für ganz Nordrhein-Westfalen festzulegen.

2) Bildungsbenachteiligungen abschaffen!

Kinderarmut hat Auswirkungen, beispielsweise auf Bildungschancen. Untersuchungen darüber, dass in Deutschland immer noch das Einkommen der Eltern maßgeblich für den Schulabschluss der Kinder ist, gibt es genug. Für viele Kinder aus ein5 kommensarmen Familien könnte der Besuch einer Ganztagsschule wichtige Chancen bieten, um Bildungsbenachteiligungen auszugleichen. Oft aber bleiben gerade sie diesem Angebot fern: Schlichtweg, weil ihre Eltern die Kosten von 2,00 bis 2,50 Euro für das tägliche Mittagessen nicht aufbringen können.

·  Die Freie Wohlfahrtspflege fordert deshalb die Landesregierung auf, sich für Lehrmittelfreiheit in Nordrhein-Westfalen oder übergangsweise die Wieder-Einführung einmaliger Zuschüsse für Schul- und Unterrichtsmaterialien einzusetzen.

·  In offenen Ganztagsschulen des Landes soll ein gesundes, ausgewogenes Mittagessen für alle Kinder vorgehalten werden. Für Kinder aus einkommensarmen Haushalten muss dieses Essen bezahlbar sein und darf daher die im Regelsatz vorgesehenen durchschnittlichen Kosten für ein Mittagessen in Höhe von 0,98 Euro pro Tag nicht übersteigen. Kostenfreiheit wäre natürlich noch besser.

·  Die im Zusammenhang mit Bildung erforderliche Mobilität ist sicherzustellen, zum

Beispiel durch Fahrkarten zu vergünstigten Preisen für Schüler und Auszubildende sowie für Arbeitslose und Bedürftige.

3) Soziale Grundsicherung realistisch ausgestalten

Unsere staatliche Grundordnung sieht die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums vor. Die wissenschaftliche Seriosität und Lebensnähe der derzeitigen Bemessung der Regelsätze für die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II kann jedoch mit Fug und Recht bezweifelt werden. Allein die Zahlenbeispiele, die ich eben im Zusammenhang mit Kinderarmut aufgeführt habe, machen eigentlich jedem normal rechnenden Menschen deutlich, wie weit sich das gesamte Verfahren der Regelsatzbemessung inzwischen von der Lebenswirklichkeit in Deutschland entfernt hat.

So errechnen sich die genannten 1,33 Euro für Schreibwaren und Zeichenmaterial für Schulkinder schlicht in Form eines 60-prozentigen Abschlags davon, was ein Erwachsener im unteren Einkommensbereich für diese Dinge ausgibt. Wirklichkeitsfremder geht’s nicht mehr.

Die Regelsatzverordnung in Deutschland ist derzeit ein Dokument der Ausgrenzung. Insbesondere Bildung und kulturelle Teilhabe von Kindern sind auf dieser Basis nicht angemessen zu finanzieren. Aber auch chronisch kranke und ältere Menschen sind durch zusätzliche Kosten für Medikamente oder Hilfsmittel wie Hörgeräte benachteiligt, die längst nicht mehr in Gänze von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und im Regelsatz nicht angemessen berücksichtigt sind.

Die Freie Wohlfahrtspflege setzt sich deshalb für eine faire und wirklichkeitsnahe Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums und damit der Regelsätze für die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II ein. Die Regelsätze für Kinder dürfen nicht länger bloß von den ganz anderen Bedarfen Erwachsener abgeleitet werden; Kosten z. B. im Zusammenhang mit der Einschulung von Kindern sollten wieder als „Sonderbedarfe“ anerkannt und in Ergänzung zum Regelsatz bezahlt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Freie Wohlfahrtspflege steht Ihnen als Gesprächspartner

für eine aufrichtige Auseinandersetzung mit Armut in Nordrhein- Westfalen zur Verfügung. Finanzielle Armut hat Auswirkungen auf viele Dimensionen des Lebens, etwa Bildung und Gesundheit, Freizeit und Wohnen. Wir suchen den Dialog mit Ihnen und beantworten gerne Ihre Fragen: In Ihren Pressemappen finden Sie ergänzende Materialien und eine Übersicht über geplante Aktionen der örtlichen Zusammenschlüsse der Freien Wohlfahrtspflege anlässlich der Veröffentlichung des Landessozialberichts. Wir nehmen unsere Anwaltsfunktion also nicht nur hier und heute zentral in Düsseldorf wahr, sondern setzen unser Engagement kontinuierlich in den Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens fort. Ich lade Sie sowie Ihre Kolleginnen und Kollegen vor Ort herzlich ein, unsere örtlichen Veranstaltungen zu besuchen; die Fachleute dort zeigen Ihnen gerne die Gesichter der Armut in ihrer Region und informieren Sie über örtliche Hilfeangebote.

Vielen Dank fürs Zuhören.

(LAG FW NRW 090507_1)

 


Evangelisches Perthes-Werk e.V.
IN-VIA Paderborn
KIM Soziale Arbeit e.V.
Kirchenkreis Paderborn
Pigal e.V.
SKM-Kath. Verein für soziale Dienste e.V.
Sozialdienst Katholischer Frauen
 Verbraucherzentrale NRW